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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

​Bitte klicken Sie die Frage an, über die Sie mehr erfahren möchten.

  1. Kann die Therapie direkt begonnen werden oder gibt es Wartezeiten?

  2. Ich bin bald 21. Kann ich trotzdem einen Therapieplatz bekommen? 

  3. Ich brauche dringend Hilfe. Was kann ich tun?

  4. Brauche ich eine Überweisung?

  5. Wie kann man sich den Ablauf eines Erstgesprächs vorstellen? Welche Unterlagen soll ich zum Erstgespräch mitbringen?

  6. Wann ist eine Diagnostik sinnvoll?

  7. Welche Voraussetzungen sind für eine Psychotherapie wichtig?

  8. Bin ich verrückt, wenn ich in Psychotherapie gehe?

  9. Ich kann mir eine Therapie nur mit einer weiblichen Therapeutin / einem männlichen Therapeuten vorstellen. Wird mein Wunsch berücksichtigt?

  10. Wie oft finden die Termine statt?

  11. Werden andere Institutionen und Personen über meine Therapie in der Praxis informiert?

  12. Ich bin unter 18 und möchte nicht, dass meine Eltern von der Therapie erfahren. Was kann ich tun?

  13. Was passiert in einer Verhaltenstherapie?

  14. Ich habe Angst vor Hunden und möchte nicht in die Nähe der beiden Praxishunde kommen. Was kann ich tun?

  15. Ich plane einen Klinikaufenthalt. Ist eine Therapie trotzdem sinnvoll?

  16. Ist die Praxis barrierefrei?

  17. Darf eine psychotherapeutische Praxis Ergotherapie verschreiben?

  1. Kann die Therapie direkt begonnen werden oder gibt es Wartezeiten? 
    Bitte beachten Sie, dass es gegebenenfalls zu Wartezeiten kommen kann, bis die Therapie beginnt. Dies richtet sich danach, wie unsere Kapazitäten sind und wie flexibel Sie sind. Sobald Sie ein Erstgespräch vereinbart haben (in unserem Online-Kalender, telefonisch oder per E-Mail), werden Sie gebeten, uns verschiedene Unterlagen zukommen zu lassen. Auf dem Anmeldebogen können Sie uns die Termine mitteilen, die bei Ihnen regelmäßig (einmal wöchentlich) möglich sind. Je mehr Termine Sie nennen, desto schneller können wir Ihnen einen Therapieplatz anbieten. Es besteht bei uns auch die Möglichkeit, vormittags Termine wahrzunehmen. Schulpflichtige Patientinnen und Patienten können wir hierfür vom Unterricht freistellen, falls nachmittags keine Alternative zur Verfügung stehen sollte.  

    Gerne können Sie in unserem Kalender einen Termin für die Durchführung einer Leistungsdiagnostik sowie 5 Termine für die Probatorik buchen, um den Prozess zu beschleunigen. Die Therapie kann nach der Durchführung der Leistungsdiagnostik und den probatorischen Sitzungen beginnen, sobald wir einen Therapieplatz anbieten können. Bitte beachten Sie, dass ein regelmäßiger Therapietermin nicht über den Kalender vereinbart werden kann, sondern persönlich vereinbart wird.

    Zur Überbrückung können zudem unsere gruppenpsychotherapeutischen Angebote in Anspruch genommen werden. Diese eignen sich sowohl für Patientinnen und Patienten, die auf einen Einzeltherapieplatz warten, als auch für Patientinnen und Patienten, die die Therapie im Anschluss gerne in der Gruppe fortführen möchten. Die gruppentherapeutischen Angebote sind nach unterschiedlichen Themen geordnet (z. B. Essgruppe, Angstgruppe).

     

  2. Ich bin bald 21. Kann ich trotzdem einen Therapieplatz bekommen?
    Wenn eine Therapie vor dem vollendeten 21. Lebensjahr genehmigt wird, kann sie bis zum Therapieende durchgeführt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist der Beginn einer Psychotherapie bei uns nicht möglich.

     

  3. Ich brauche dringend Hilfe. Was kann ich tun? 
    Akutsprechstunde: Wir bieten immer freitags von 10:00 bis 12:00 unsere spontane Unterstützung vor Ort an, um Ihnen bei besonders dringenden Anliegen zur Seite zu stehen. Bitte beachten Sie, dass auch diese Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden können. In unserem Online-Kalender können Sie Akuttermine buchen. Alternativ können Sie uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren und sich erkundigen, wann noch ein Notfalltermin verfügbar ist. 

     

  4. Brauche ich eine Überweisung?
    Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

     

  5. Wie kann man sich den Ablauf eines Erstgesprächs vorstellen? Welche Unterlagen soll ich zum Erstgespräch mitbringen? 
    Erstgespräche finden bei jüngeren Kindern zunächst ohne die Kinder und stattdessen mit deren Bezugspersonen statt (z. B. mit den Eltern oder mit einem Elternteil). Jugendliche und junge Erwachsene kommen meist alleine zum ersten Gespräch. Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Ziel des Erstgesprächs ist die Klärung, ob eine Psychotherapie oder ein anderes Vorgehen sinnvoll ist. Falls eine Psychotherapie ratsam ist, informieren wir Sie auch über die zur Beantragung einer Psychotherapie erforderlichen Schritte. Sollte es Vorbefunde oder Berichte aus früheren ambulanten oder stationären Behandlungen geben, bitten wir Sie, diese zum Erstgespräch mitzubringen. Wir werden uns über das weitere Vorgehen verständigen und gegebenenfalls Termine für die Durchführung einer ausführlichen Diagnostik vereinbaren. 

     

  6. Wann ist eine Diagnostik sinnvoll?
    Leistungsdiagnostik: Es besteht in unserer Praxis die Möglichkeit, eine Leistungsdiagnostik durchzuführen. Dies ist dann sinnvoll, wenn der Verdacht auf eine Teilleistungsstörung (Lese-Rechtschreib-Störung oder Rechenstörung) besteht. Ein anderer Grund für die Durchführung einer Leistungsdiagnostik kann eine Über- oder Unterforderung in der Schule, am Arbeitsplatz oder im Studium sein. Eine Leistungsdiagnostik ist zudem empfehlenswert, um Familien bei der Wahl der geeigneten weiterführenden Schule zu unterstützen. Die Leistungsdiagnostik wird in der Regel morgens durchgeführt, da es für verlässliche Ergebnisse notwendig ist, ausgeruht zu sein. Schülerinnen und Schüler sowie Studierende können wir hierfür vom Unterricht oder der Universität freistellen. Alternativ kann die Leistungsdiagnostik in den Schulferien oder der vorlesungsfreien Zeit erfolgen.   

    Diagnostik vor einer Therapie: Die Sitzungen nach dem Erstgespräch dienen der Diagnostik, dem Kennenlernen und dem therapeutischen Beziehungsaufbau. Vor einer Therapie wird prinzipiell eine Diagnostik (hierzu zählt in der Regel auch eine Leistungsdiagnostik) durchgeführt, um die Art und Schwere der Symptomatik einzuschätzen und zu beurteilen, wie wir anschließend am besten helfen können. Die Diagnostik ist somit die Grundlage der Therapie. Eine Therapie wird dann begonnen, wenn die Chemie stimmt und unsere Patientinnen und Patienten sich bei uns wohlfühlen.

     

  7. Welche Voraussetzungen sind für eine Psychotherapie wichtig?
    Dies ist unterschiedlich und richtet sich nach dem Alter der Patientinnen und Patienten. Am erfolgreichsten ist eine Therapie bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen immer dann, wenn man selbst etwas verändern möchte und hierzu motiviert ist. Von Therapien, die ohne Änderungsbereitschaft stattfinden, raten wir eher ab. Eine Therapie sollte ab einem bestimmten Alter also freiwillig und auf eigenen Wunsch erfolgen. Es gibt Menschen, die eine Psychotherapie nicht in Erwägung ziehen, obwohl es ihnen nicht gut geht. Sollten Sie als Eltern oder Bezugsperson das beobachten und Hilfe brauchen, können Sie natürlich gerne auf uns zukommen. Einige trauen sich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen, andere wissen nicht, was sie in einer Therapie erwartet. Im Rahmen der ersten Termine können wir Ihr Kind kennenlernen, eine therapeutische Beziehung aufbauen und schauen, ob der Wunsch und die Notwendigkeit einer Therapie besteht. Bei jüngeren Kindern, die aufgrund ihres Alters noch nicht in der Lage sind, dies einzuschätzen, ist die Mitwirkung der Eltern besonders entscheidend, da die Eltern eine Therapie bei uns in die Wege leiten können, wenn sie Schwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten beobachten. Es gilt immer: Therapietermine sollten regelmäßig eingehalten werden, um Therapieerfolge erzielen zu können.

     

  8. Bin ich verrückt, wenn ich in Psychotherapie gehe?
    Nein, natürlich nicht. Es gibt verschiedene Gründe, aus denen man sich für eine Therapie entscheidet (siehe Behandlungsspektrum). Oft sind es bestimmte Lebensumstände, die eine Unterstützung notwendig machen (z. B. Mobbing in der Schule, die Pandemie, ein unbearbeitetes Trauma). Nicht man selbst ist also verrückt, sondern die besonderen Lebensumstände sind es, wodurch ein hoher Leidensdruck entstehen kann. Wer Psychotherapie in Anspruch nimmt, holt sich rechtzeitig Hilfe und kümmert sich um sich selbst. Je länger man bei Schwierigkeiten wartet, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Chronifizierung, was negative Auswirkungen auf das eigene Wohlbefinden hat. 

     

  9. Ich kann mir eine Therapie nur mit einer weiblichen Therapeutin / einem männlichen Therapeuten vorstellen. Wird mein Wunsch berücksichtigt?
    Wenn wir es ermöglichen können, berücksichtigen wir Ihren Wunsch selbstverständlich. In unserem Online-Kalender können Sie bei der Terminbuchung auswählen, bei wem der Termin stattfinden soll.

     

  10. Wie oft finden die Termine statt?
    Die Häufigkeit der Termine orientiert sich an Ihrem Anliegen.

    Leistungsdiagnostik: Wenn Sie die Praxis aufgrund einer Leistungsdiagnostik aufsuchen, findet zunächst ein Erstgespräch statt, in dem wir Ihr Anliegen besprechen. Im Anschluss finden die Diagnostiktermine (üblicherweise ca. ein bis zwei Termine) sowie ein Termin zur Besprechung der Ergebnisse statt.

    Beratung: Wenn Sie die Praxis aufsuchen, da Sie sich eine Beratung wünschen, können Sie selbst entscheiden, wie viele Termine Sie in Anspruch nehmen möchten.

    Therapie: Wenn man sich für eine Therapie entscheidet, ist es sehr wichtig, dass die Termine regelmäßig eingehalten werden. In der Regel finden die Therapiesitzungen einmal wöchentlich statt (50 Minuten). Die konstanten Termine sind wichtig für den Therapieprozess. Wenn Sie dies wünschen und brauchen, kann die Therapie häufiger stattfinden. Im Verlauf der Therapie sind auch zweiwöchentliche, gegen Ende auch seltenere Termine möglich. Wir richten uns nach Ihnen und Ihrem Therapiebedarf.

     

  11. Werden andere Institutionen und Personen über meine Therapie in der Praxis informiert?
    Wir sind um eine enge Zusammenarbeit mit Ärzten, Kindergärten und Schulen bemüht, um unsere Patientinnen und Patienten bestmöglich zu unterstützen. Es gilt jedoch der Grundsatz der Schweigepflicht, was bedeutet, dass wir andere Institutionen und Personen nur dann kontaktieren dürfen, wenn wir von unseren Patientinnen und Patienten (oder bei Minderjährigen von deren Eltern) ausdrücklich darum gebeten werden. Hierzu benötigen wir eine unterschriebene Schweigepflichtentbindung. Ohne unterschriebene Schweigepflichtentbindung werden wir keinen Kontakt zu Dritten aufnehmen. Lediglich in Ausnahmefällen, beispielsweise bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung, haben wir eine gesetzliche Offenbarungspflicht.

     

  12. Ich bin unter 18 und möchte nicht, dass meine Eltern von der Therapie erfahren. Was kann ich tun?
    Privatversicherte: Bei minderjährigen Patientinnen und Patienten müssen die Eltern den Behandlungsvertrag unterschreiben. Auch gegenüber den Eltern besteht eine Schweigepflicht. Es werden bestimmte Themen mit den Eltern nur dann besprochen, wenn wir von den Patientinnen und Patienten die Erlaubnis hierzu bekommen.

    Gesetzlich Versicherte: Bei gesetzlich Versicherten, die bei uns einen Therapieplatz bekommen, müssen die Eltern in der Regel nichts von der Therapie erfahren, wenn die Patientinnen und Patienten 15 oder älter sind und nicht wollen, dass ihre Eltern hierüber informiert werden. Bei jüngeren Patientinnen und Patienten benötigen wir den von den Eltern unterschriebenen Behandlungsvertrag. Dennoch besteht eine Schweigepflicht gegenüber den Eltern. 
     
     

  13. Was passiert in einer Verhaltenstherapie?
    Wir sind der Überzeugung, dass wir am leichtesten verändern können, worauf wir direkt Einfluss haben. In der Verhaltenstherapie wird davon ausgegangen, dass wir unser Verhalten gelernt haben, also können wir auch umlernen. Konkret miteinander vereinbarte Therapieziele, die sich an den Bedürfnissen unserer Patientinnen und Patienten orientieren, geben uns die Richtung vor. In der Therapie lernen Patientinnen und Patienten, die vorhandenen Fähigkeiten zur Problembewältigung zu nutzen und neue Verhaltensweisen anzuwenden. Bei jüngeren Kindern geschieht dies vorwiegend spielerisch und durch eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Eltern (Bezugspersonenstunden). Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen findet die Therapie meist in Form von Gesprächen statt.

     

  14. Ich habe Angst vor Hunden und möchte nicht in die Nähe der beiden Praxishunde kommen. Was kann ich tun?
    Zunächst können Sie sich sicher sein, dass unsere Hunde Teddy und Buddy sehr zutraulich sind und sich auf Ihren Aufenthalt in unserer Praxis freuen. Falls Sie oder Ihr Kind Angst vor Hunden haben, informieren Sie uns bitte vor Ihrem Praxisbesuch, sodass wir darauf achten können, dass die Hunde nicht in Ihre Nähe kommen. Es ist uns ein großes Anliegen, dass unsere Patientinnen und Patienten sich bei uns sicher fühlen. Gerne können wir es uns auch zum Ziel machen, im Rahmen der Therapie an der Angst vor Hunden zu arbeiten. Wir richten uns nach Ihnen und Ihren Wünschen. 

     

  15. Ich plane einen Klinikaufenthalt. Ist eine Therapie trotzdem sinnvoll?
    Wenn Sie eine Therapie brauchen, ist es trotz eines geplanten Klinikaufenthalts sinnvoll, vorab mit einer Therapie zu beginnen. Wir können die Zeit bis zum Klinikaufenthalt überbrücken und sind nach Ihrem Klinikaufenthalt wieder für Sie da. 

     

  16. Ist die Praxis barrierefrei?
    Die gesamte Praxis ist barrierefrei zugänglich. 

     

  17. Darf eine psychotherapeutische Praxis Ergotherapie verschreiben?
    Ja, wir dürfen Ergotherapie verschreiben. Allerdings müssen Privatversicherte mit der jeweiligen Krankenkasse klären, ob diese die Behandlungskosten hierfür übernimmt – im Regelfall ist das kein Problem.

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