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Diagnostik

Voraussetzung für eine Diagnostik in unserer Praxis ist ein Erstgespräch, in dem Ihr Anliegen geklärt wird.

Mögliche Gründe für eine Diagnostik: 

 

Verdacht auf eine Teilleistungsstörung (Lese-Rechtschreib-Störung oder Rechenstörung)

Eine Leistungsdiagnostik ist dann sinnvoll, wenn der Verdacht auf eine Teilleistungsstörung (Lese-Rechtschreib-Störung oder Rechenstörung) besteht. Ein Nachteilsausgleich ist möglich, wenn eine entsprechende Störung diagnostiziert wurde. Wir unterstützen Sie hierbei gerne. 

Über- oder Unterforderung in der Schule, am Arbeitsplatz oder im Studium

Ein anderer Grund für die Durchführung einer Leistungsdiagnostik kann eine Über- oder Unterforderung in der Schule, am Arbeitsplatz oder im Studium sein.

Wechsel auf die weiterführende Schule

Eine Leistungsdiagnostik ist empfehlenswert, um Familien bei der Wahl der geeigneten weiterführenden Schule zu unterstützen.

Beantragung einer Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII (z. B. Schulbegleitung)
Einigen Kindern fällt es in der Schule schwer, sich auf den Unterricht zu konzentrieren. Dies betrifft vor allem Kinder mit ADHS oder einer Autismus-Spektrum-Störung. Über das zuständige Jugendamt können wir eine Schulbegleitung beantragen. Für die Bewilligung ist eine Stellungnahme notwendig, ob das Kind die entsprechenden Kriterien erfüllt.

Diagnostik vor einer Therapie
Die Sitzungen nach dem Erstgespräch dienen der Diagnostik, dem Kennenlernen und dem therapeutischen Beziehungsaufbau. Vor einer Therapie wird prinzipiell eine Diagnostik (hierzu zählt in der Regel auch eine Leistungsdiagnostik) durchgeführt, um die Art und Schwere der Symptomatik einzuschätzen und zu beurteilen, wie wir anschließend am besten helfen können. Die Diagnostik ist somit die Grundlage der Therapie. Eine Therapie wird dann begonnen, wenn die Chemie stimmt und unsere Patientinnen und Patienten sich bei uns wohlfühlen.

Diagnostik: Über mich
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